Kriterien
Liebe Freunde des Rosenmontagsumzuges,
bitte beachtet die folgenden Kriterien, damit wir gemeinsam einen reibungslosen und schönen Umzug erleben können.
Die Aufstellung erfolgt ab 08:30 Uhr von der Burgstraße in den Mühlweg.
Letztes Fahrzeug steht am Mühlweg und das erste hinten an der Burgstraße.
Der Umzug wird um 10:30 Uhr von hinten nach vorn (aneinander vorbei) starten, so dass das erste Fahrzeug 11:11 Uhr in die Bernburger Straße einbiegt.
Das Einweisende Personal steht vor Ort und weist euch ein.
Anforderungen/ Ablauf:
Wir bitten alle Vereine 2 Ersthelfer in Eurer Gruppe zu benennen und diese sichtbar zu kennzeichnen!
Allgemeines
Unser Karnevalsumzug führt durch die Innenstadt von Halle. Veranstalter ist der Halle-Saalkreis Karneval Verein (HSKV e.V.). Teilnehmer sind Personen die zum Umzug allein oder durch Ihren Verein angemeldet sind. Diese Umzugsordnung gilt innerhalb der Aufstell- und Zugfläche, neben anderen gesetzlichen Vorschriften. Die Zugteilnehmer werden gebeten sich ab 08:30Uhr am Aufstellplatz einzufinden, damit der Umzug pünktlich 10:30 Uhr starten kann. Diese Ordnung umfasst nicht die Anreise oder das Abstellen von Fahrzeugen, Material oder Ausrüstung. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) findet bei der Aufstellung des Umzuges Anwendung. Absperrungen und insbesondere Sicherheitsgitter dürfen nicht verstellt oder beseitigt werden. Die Teilnehmer haben weder aggressive, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtenden Handlungen vorzunehmen, zu veranlassen, zu provozieren oder zu dulden. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Um einen fließenden Verlauf des Umzuges zu gewährleisten, sind Lücken im Umzug zu vermeiden. Alle Fahrzeugführer sollen den Abstand zum Vordermann nicht über 10 m und nicht unter 3 m halten. Um den Zug ohne Lücken durchzuführen, dürfen die Teilnehmer keine Stopps einlegen, um Ständchen oder Ähnliches abzuhalten.
Es muss immer Anschluss gehalten werden. Besondere Ovationen und Schaupräsentationen, insbesondere vor der Bühne, sind nicht erlaubt. Sie behindern den flüssigen Zugablauf.
Auf der Zufahrt zum Markt ist unbedingt auf die Hinweisschilder „MUSIK Aus“ ; und „MUSIK An“ zu achten! Nur dadurch können wir einen jeden Verein von der Bühne aus anmoderieren und begrüßen. Mit Doppelbeschallung verstehen wir uns untereinander nicht und die Zuschauer können Euch nicht zu eurem Vereinen zuordnen.
Fahrzeuge
Am Zug dürfen ausschließlich Kraftfahrzeuge teilnehmen, die eine (Sonder-) Genehmigung einer technischen Prüfstelle (z.B. TÜV oder Dekra) besitzen oder von der Zugleitung schriftlich zugelassen wurden. Kraftfahrzeuge und Wagen sind aus Sicherheitsgründen zu verkleiden. Frei stehende Räder sind nicht zulässig. Kraftfahrzeug und Wagen dürfen nicht länger als 18 m, nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Die Verkleidung aller Fahrzeuge und Wagen muss bis 30 cm über den Boden gehen. Die Seitenbegrenzungen auf Wagen, mit denen Personen befördert werden, müssen mindestens 1 m hoch und ausreichend stabil gebaut sein. Der teilnehmende Verein bzw. die teilnehmende Gruppe ist für die Sicherung des Fahrzeuges durch geeignetes, verantwortungsbewusstes Begleitpersonal verantwortlich. Je Achse und je Seite ist als Sicherheitspersonal ein Rad-Engel einzusetzen. Die Rad-Engel sind ausdrücklich auf ihre Aufgaben und die Gefahren aus dem Betrieb des Fahrzeuges hinzuweisen, und nachweislich zu belehren.Die Anzahl der Rad-Engel wird durch Bildaufnahmen protokoliert Aufgrund der Auflagen durch die Stadt Halle und des Sicherheitskonzeptes müssen wir von jedem teilnehmenden Verein/ Club/ Firma/etc. verlangen, dass mindestens 2 Ordner, mit selbst mitgebrachter Ordner/ Warnweste, während des gesamten Umzuges für alle deutlich erkennbar sind und die Position der Rad-Engel übernehmen. Die Rad-Engel mit den Westen können natürlich untereinander im Verein gewechselt werden, aber dabei ist zu beachten, dass immer alle Räder des Umzugswaagen und der Zugmaschine besetzt bleiben!
Der Veranstalter bittet die Vereine darauf zu Achten, dass die Rad-Engel, welche für die Sicherheit
während des Umzuges am Fahrzeug verantwortlich sind, ein ordentliches Erscheinungsbild abgeben. Was heißen soll, dass der Konsum alkoholischer Getränke neben dem Fahrzeug nicht gestattet wird, da dies bei uns, der Presse und Zuschauern negativ auffällt.
Parkmöglichkeiten für mitgeführte Busse wird es am Hallmarkt und in der Talamtstraße geben. Die hierzu benötigten Parkkarten können mit dem Anmeldeformular beantragt werden.
Parkkarten gibt es nur in begrenzter Anzahl!
Pferde/Tiere
Sämtliche Tiere inklusive Pferde, stellen immer ein Sicherheitsrisiko dar und sind nicht erwünscht.
Wurfmaterial:
Es darf nur Wurfmaterial verwendet werden, das beim Zuwerfen Verletzungen ausschließt. Jeder Verein hat darauf zu achten, dass kein Wurfmaterial mit abgelaufenen MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) verwendet wird. Der Halle-Saalkreis Karneval e.V. behält sich vor, dieses vor Beginn des Umzuges Stichprobenartig zu überprüfen. Zu Wiederhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Rosenmontagsumzug. Leere Kartonagen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht am Straßenrand entsorgt werden. Deswegen bitten wir Euch, diese wieder mit zu nehmen und zu Hause selbst zu entsorgen.
Konfetti:
Um unsere Reinigungsgebühren und Eure Teilnahmegebühr nicht unnötig erhöhen zu müssen, weisen wir darauf hin, nur handelsübliches Konfetti und KEIN EDV-Konfetti zu verwenden.
Feuerwerkskörper
Das Mitführen von Feuerwerkskörpern jedweder Art (Fackeln, „Bengalos“, Raketen, Schreckschusswaffen, Kracher, usw.) ist strengstens untersagt. Eine Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Zug und im Folgejahr. Bei Schäden oder Verletzungen haftet der jeweilige Verwender.
Zugauflösung
Der Zug endet nach dem Passieren der Bühne auf dem Marktplatz. Die Abfahrt hat ausschließlich über die Talamtstraße zu erfolgen. Es ist nicht erlaubt, vor dem Auflösungsbereich (unterer Hallmarkt) Wagen aus dem Zug zu entfernen. Bei Erreichen des Auflösungsraumes ist das Werfen von den Festwagen unverzüglich einzustellen und Musikanlagen auszuschalten. Bei Einfahrt in den Auflösungsbereich und vor dem Verlassen dieses Bereichs (unterer Hallmarkt) müssen alle Personen die Festwagen – mit Ausnahme der Fahrzeugführer – verlassen. Zu diesem Zweck dürfen die Festwagen kurz anhalten. Eine Weiterfahrt in/auf den Wagen ist polizeilich untersagt. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird durch die Polizei überprüft. Mit der Anmeldung zum Rosenmontagszug erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Festwagen vom zuvor genannten Personenkreis betreten und kontrolliert werden darf. Alle Zugteilnehmer sind gehalten, den Auflösungsbereich zügig zu passieren. Platzkonzerte von Musikgruppen in der Auflösung sind nicht erlaubt. Im Interesse Eurer eigenen Sicherheit, haltet die STVO ein! Lasst Eure Karnevalisten nicht auf den Hängern, die Oberleitungen der Straßenbahn werden nach dem Umzug wieder unter Strom gesetzt.
Datenschutz:
Aus Datenschutzrechtlichen Gründen, weisen wir darauf hin, dass während des gesamten Rosenmontagsumzuges und auf dem Marktplatz Fotos und Filme erstellt werden, welche auf unserer Homepage veröffentlicht werden. Mit der Unterschrift auf unserem Anmeldebogen und der Sicherheitsbelehrung bestätigt ihr unsere Anforderungen und Auflagen zu akzeptieren und einzuhalten. Wir hoffen sehr, dass Ihr den Rosenmontagsumzug mit Eurer Teilnahme und wenn möglich mit einem schön geschmückten Umzugswagen bereichern werdet. Ingo Küßner, Präsident des HSKV e.V.
Wir wünschen uns allen einen gelungenen und reibungslosen RoMO-Umzug in der Saalestadt Halle und heißen Euch herzlich willkommen!