Kriterien
Liebe Freunde des Rosenmontagsumzuges,
bitte beachtet die folgenden Kriterien, damit wir gemeinsam einen reibungslosen und schönen Umzug erleben können.
Kriterien für die Teilnehmer am 27. Traditionellen Halleschen Rosenmontagsumzug am
12. Februar 2018
Zugordnung
Als Anlage übersenden wir euch das erforderliche Antragsformular, mit der Bitte, dies
ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens zum 31.01.2018 zurück zu schicken. Ihr
verpflichtet euch mit Ihrer Unterschrift, Änderungen gegenüber den, in der schriftlichen
Anmeldung genannten Teilnehmerzahlen, sowie Fahrzeugzahlen unverzüglich zu melden,
spätestens am Tage des Umzuges bis 9.00 Uhr.
Aus Versicherungsgründen ist es unbedingt notwendig, eine Kopie der Zulassung für das
angedachte Fahrzeug einzureichen. Diese ersetzt nicht die nötige Kraftfahrzeug-
haftpflichtversicherung, für die jeder Teilnehmer Sorge zu tragen hat.
Pünktliches Eintreffen der Teilnehmer und hier im Besonderen der Fahrzeuge und
Festwagen auf den in Zugrichtung (linke Seite) zugewiesenen Stellplätzen, wird als
selbstverständlich vorausgesetzt.
Für das Betreiben einer Beschallungsanlage im Bild eures Vereines beim Rosenmontags-
umzug seid ihr selbst verantwortlich. Die dafür angefallenden Gebühren, sollten im
Jahresvertrag mit der GEMA abgesichert sein.
jeder Teilnehmer der mit einem Fahrzeug am Zug teilnimmt, ist verpflichtet an den nicht
verkleideten Rädern, sogenannte „Radkasper“ einzusetzen. Es ist abzusichern, dass der
Zugweg und die Fahrt des Fahrzeuges, von Zuschauern freigehalten und somit ein
reibungsloser Zugverlauf gewährleistet wird. Vor allem sollen sie verhindern,
dass Personen unter das Fahrzeug gelangen können.
Jeder Fahrzeugführer ist zu belehren, dass er die entsprechende Kontrolle und je nach
Situation, die Geschwindigkeit seines Fahrzeuges selbst anpasst, beziehungsweise es
anhält um keine größeren Lücken zwischen den einzelnen Bildern des Festumzuges
entstehen zu lassen.
Für Schäden bzw. Körperverletzungen an Zuschauern, sowie Sachbeschädigungen
infolge unsachgemäßen Werfen oder Verwendung fremdartigen Wurfmaterials entstehen,
haftet allein die betreffende Person, Teilnehmer oder Verein. Wir weisen darauf hin,
dass die Verwendung von Flaschen jeglicher Art strengstens untersagt ist.
Ausschließlich handelsübliches Konfetti, darf beim Umzug benutzt werden !!!!
Geschreddertes Papier in aller Art ist strengstens untersagt!
Dies ist unbedingt zu beachten, ansonsten werden zusätzliche Kosten auf die
Verursacher umgelegt. Beim Einsatz von Konfettikanonen ist es untersagt, die
Schussrichtung auf Personen zu wählen.
Nach Erreichen des Marktplatzes in Halle und der Begrüßung der einzelnen Vereine, ist
es dringend notwendig weiterzufahren
In der Talamtstraße besteht ein absolutes Halteverbot!
Für Absitzen, Abbauen und Ende des Zuges, sind die Salzgrafenstraße
und der Hallmarkt vorgesehen. Dort angekommen, sollte schnellstmöglich abgebaut
werden, um den nachfolgenden Wagen Platz zu schaffen,
Kartonagen und Müll, jeglicher Art während des Umzuges sind von den einzelnen
Vereinen wieder mit zu nehmen, um weitere Kosten der Reinigung zu sparen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Richtlinie, können der sofortigen Ausschluss und
anfallende Kosten nach sich ziehen.
Mit der Anmeldung am Rosenmontagsumzug 2017 werden von jedem Mitglied der
Teilnehmer, diese Richtlinien vorbehaltlos anerkannt.
Teilnehmern am Umzug, im Sinne dieser Richtlinie, entsteht ein Unkostenbeitrag an
Reinigungsgebühren von 49 Euro. Die anfallende Gebühr ist jedoch bis zum 31.01.2018
an den HSKV e.V. unter unten genannter Bankverbindung zu entrichten. Bei nicht
Einhaltung, ist mit sofortigem Ausschluss zu rechnen.
Saalesparkasse Halle IBAN.: DE26800537620365003783
Mit Karnevalistischem Gruß
Ingo Küßner
Präsident des HSKV e.V.
Handelsübliches Konfetti darf beim Rosenmontagsumzug benutzt werden, geschreddertes Papier aller Art wird strengstens untersagt. Wir bitten dies unbedingt zu beachten, ansonsten müssen zusätzliche Kosten an die Verursacher umgelegt werden.